Nutzungsentgelte für Leihgeräte und Leiharbeitsmittel
In Sachsen besteht Lehrmittelfreiheit. Bücher und technische Leihgeräte werden deshalb ohne Nutzungsentgelt verliehen. Bei Verlust, Nicht-Abgabe oder wenn das Buch/Gerät aufgrund seines Zustandes nicht mehr an andere Schüler verliehen werden kann, ist dieses entsprechend der Tabelle zu Nutzungsentgelten zu erstatten.
Nutzungsdauer |
Abschreibung |
Restwert nach Schuljahr |
1 Jahr |
20% |
80% des Kaufpreises |
2 Jahre |
40% |
60% des Kaufpreises |
3 Jahre |
60% |
40% des Kaufpreises |
4 Jahre |
80% |
20% des Kaufpreises |
5 Jahre |
100% |
0% des Kaufpreises |